Ing. Albin Rauscher

Handelsagentur

AGB´S


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
Ing. Albin Rauscher - Handelsagentur

1. ALLGEMEIN/GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns Ing. Albin Rauscher Handelsagentur, Ossiachertraße 13, 9300 St.Veit/Glan ( in weiterer Folge „ARH“ genannt) und natürlichen und juristischen Personen ( kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.2 Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB. Abrufbar auf unserer Homepage (www.rh-projektumshaus.at).
1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.5 Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Die Angebote gleichgültig in welcher Form, sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesem AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3 In Kater Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Dies falls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletz der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

2.4 Vertragssprache und Vertragsabwicklungssprache ist Deutsch.
.5 Der Kostenvoranschlag wurde unter der Voraussetzung erstellt, dass wir mit der gesamten Menge beauftragt werden. Bei Teilbeauftragung behalten wir uns eine Änderung unserer Preise vor.
2.6 Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung.

3. AUFTRÄGE
3.1 Aufträge, ob mündlich oder schriftlich erteilt, gelten erst dann als angenommen, wenn sie unsererseits schriftlich bestätigt sind. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende an eine angemessene, mindestens jedoch 4-wöchige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet der ARH bei jedem Auftrag den genauen Einsatzbereich (Innen- oder Außenbereich) bzw. Einsatzort ( eventuell erforderliche Statische Berechnungen) bekanntzugeben.
3.3 Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine auf das Angebot folgende schriftliche Annahme durch den Auftraggeber rechtswirksam zustande. Teillieferungen sind zulässig.

4.PREISE
4.1 Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
4.2 Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ürsprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
4.3 Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbartem Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
4.4 Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 10% hinsichtlich
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
4.5 Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
4.6 Sofern nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart verstehen sich alle Preise für Lieferungen und/oder Leistungen als Nettopreise ohne jedweden Abzug ( wie etwa Skonto etc.) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn nach Wahl von ARH auch elektronisch erstellt und übermittelt werden. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Auftraggeber. Die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe wird zusätzlich berechnet.
4.7 Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach der tatsächlichen Menge bzw. Aufwand lt. Angebot.

5.0 ZAHLUNGEN
5.1 50% des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2 Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
5.3 Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
5.4 Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
5.5 Kommt der unternehmerischer Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Verhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.6 Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge dem Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
5.7 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.8 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.9 Für die Einbringlichmachung notwendiger und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 15,00.- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
5.10 Ein Deckungsrücklass bei Teilrechnungen und Haftrücklass bei Schlussrechnungen müssen vor Auftragsvergabe schriftlich vereinbart werden. Ein vereinbarter Haftrücklass ist gegen Vorlage einer Bankgarantie ablösbar.
Offensichtliche Rechenfehler und Irrtümer können auch nach Abwicklung des Geschäftes noch richtig gestellt werden.
6.0 BONITÄTSPRÜFUNG
6.1 Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatliche bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.

7. MITWIRCKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
7.1 Unsere Pflicht zur Leitungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnisse oder Erfahrung kennen musste.
7.2 Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege sonstige Hindernisse baulicher Art, Grenzverläufe sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.
7.3 Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nah, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
7.4 Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
7.5 Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.6 Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
Ing. Albin Rauscher Handelsagentur A-9300 St.Veit/Glan
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Seite 2
8.LEISTUNSGAUSFÜHRUNG
8.1 Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wurde.
8.2 Sachlich (z.B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und –leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
9.0 LEISTUNGSFRISTEN UND TERMINE
9.1 Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die in Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
9.2 Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. Dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
9.3 Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
9.4 Pönale oder andere Schadenersatzforderungen gelten als ausgeschlossen, außer es liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor.
9.5 Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Satzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Satzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

10. HINWEISE AUF BESCHRÄNKUNG DES LEISTUNGSUMFANGEN
10.1 Im Rahmen von Montag- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden a) an bereits vorhandenen Beständen als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler
b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sin von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben. 10.2 Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind Unterschiede in den Farbnuancen nicht ausgeschlossen.
10.3 Schutzanstriche halten drei Monate.
11. BEHÄLFSMÄSSIGE INSTANDSETZUNG
11.1 Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht lediglich eie sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit.
12. GEFAHRTRAGUNG
12.1 Die Gefahr für von uns angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien und Geräten trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.
13. ANNAHMEVERZUG
13.1 Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessene Frist nachbeschaffen.
13.2 Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns aber auch bei unseren Lieferanten einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in € 100,00.-/Woche zusteht.
13.3 Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
13.4 Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrags dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Auftragswertes zuzüglich MwSt.. ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen.
13.5 Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht diese Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

14. EIGENTUMSVORBEHALT
14.1 Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
14.2 Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns dies rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen.
14.3 Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt an uns abgetreten.
14.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolgslos gemahnt haben.
14.5 Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
14.6 Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung.
14.7 Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
14.8 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt ist.
14.9 Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.
15. SCHUTZRECHTE DRITTER
15.1 Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigkeit der Ansprüche ist offenkundig.
15.2 Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
15.3 Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.
16. UNSER GEISTIGES EIGENTUM
16.1 Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
16.2 Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
16.3 Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
16.4 Wurden von uns im Rahmen von Vertragsanbahnung,- Abschluss und –Abwicklung dem Kunden Gegenstände ausgehändigt, welche nicht im Rahmen der Leistungsausführung geschuldet wurden ( z.B. Farb-,
Sicherheitsbeschlagmuster, Beleuchtungskörper, etc.),sind diese binnen 14 Tagen an uns zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht fristgerecht nach, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von des Auftragsvolumens ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unabhängig.
17. GEWÄHRLEISTUNG
17.1 Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
17.2 Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
17.3 Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar.
17.4 Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
17.5 Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
17.6 Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
17.7 Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßen Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststelle hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
17.8 Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
17.9 Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
17.10 Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren.
17.11 Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.
17.12 Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
17.13 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelung u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
18. HAFTUNG
18.1 wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18.2 Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
18.3 Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
18.4 Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
18.5 Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter , Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
18.6 Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
18.7 Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinem Gunsten abgeschlossene Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen ( z.B. höhere Versicherungsprämie).
19. SALVATORISCHE KLAUSEL
19.1 Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam, gesetzwidrig oder undurchsetzbar sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
19.2 Wir wie ebenso der unternehmerische Kunde verpflichten sich jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

20. ALLGEMEIN
20.1 Es gilt österreichisches Recht 
20.2 Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen 
20.3 Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in 9300 St. Veit/Glan 
20.4 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.
21. DATENSCHTUZ 
Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. 
21.1 Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief widerrufen werden. 
21.2 Der Kunde willigt ein, dass wir zugelassene Auskunfteien über die Aufnahme und Beendigung der Geschäftsbeziehung informieren. 
21.3 Wir sind insbesondere berechtigt, Forderungen, Verweigerung von Scheck und Wechseleinlösung, Beantragung von Mahnbescheid und Erhebung der Zahlungsklage bei unbestrittener Forderung, Einleitung von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Ablehnung oder Änderung der Forderungsversicherung durch Kreditversicherer zu melden. 
21.4 HINWEIS: Daten der Kunden oder beteiligter Dritter werden von uns EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.



 

 


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